Ausländische Abschlüsse

Rechtliche Grundlagen der Diplomanerkennung

Die akademische Diplomanerkennung: die gegenseitige Anerkennung von (Fach-) Hochschuldiplomen hinsichtlich weiterführender Studien.

Die Rechtsgrundlagen für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse, die in den Zuständigkeitsbereich des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI fallen, finden sich im Anhang III des Personenfreizügigkeitsabkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweiz und der EU (FZA).

Aber auch in der revidierten EFTA-Konvention vom 21. Juni 2001, in der schweizerischen Berufsbildungsverordnung (BBV) vom 19. November 2003 und in der Verordnung zum Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetz vom 23. November 2016 (V-HFKG) sowie in mehreren bilateralen Abkommen mit anderen Ländern.

Anerkennung von Berufsqualifikationen

Das FZA und die EFTA-Konvention regeln die Anerkennung von Berufsqualifikationen für Staatsangehörige der Schweiz sowie der EU/EFTA-Staaten, die einen reglementierten Beruf ausüben möchten.

Bilaterale Abkommen

Die Schweiz schliesst darüber hinaus mit ausgewählten Ländern bilaterale Abkommen ab, welche eine zusätzlich erleichterte gegenseitige Anerkennung von gewissen Abschlüssen vorsehen.