Statuten

Rechte und Pflichten der SVAT-Mitglieder

Aktivmitglied

Jedes Aktivmitglied verfügt über eine anerkannte Ausbildung in Aktivierungstherapie oder als diplomierte Aktivierungsfachfrau HF. Aktivmitglieder bezahlen einen Mitgliederbeitrag. Sie haben das Stimm- und Wahlrecht.

Passivmitglied

Passivmitglied ist jede am Verbandszweck interessierte natürliche Person. Passivmitglieder bezahlen einen Mitgliederbeitrag. Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht, jedoch Antragsrecht.

Studierende

Im ersten Ausbildungsjahr können sie als Gratismitglieder aufgenommen werden und haben kein Stimm- und Wahlrecht, jedoch Antragsrecht. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr bezahlen sie einen Mitgliederbeitrag und verfügen über das Stimm- und Wahlrecht. Nach Abschluss der Ausbildung erhalten die Studierenden automatisch den Status des Aktivmitgliedes.

Seniormitglieder

Seniormitglieder verfügen über eine anerkannte Ausbildung in Aktivierungstherapie oder in Aktivierung HF. Sie sind pensioniert und somit nicht mehr auf dem Beruf tätig.

Seniormitglieder bezahlen einen Mitgliederbeitrag. Sie haben das Stimm- und Wahlrecht.

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind Personen, welche sich für den SVAT Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung des SVAT gewählt.

Sie bezahlen keinen Mitgliederbeitrag. Ehrenmitglieder haben ein Stimmrecht und Wahlrecht, sofern sie ein Diplom einer anerkannten Ausbildung in Aktivierungstherapie oder in Aktivierung HF besitzen.

Kollektivmitglieder

Kollektivmitglieder sind natürliche oder juristische Personen, die die Verbandszwecke fördern wollen. Kollektivmitglieder bezahlen einen Mitgliederbeitrag. Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht.

Download der Statuten

Der SVAT stellt eine praxis- und bedürfnisbezogene berufliche Weiterbildung sicher. Er stellt für seine Mitglieder ein Dienstleistungsangebot zur Verfügung.