Erste Gesetzgebung zur Betreuung im Alter

Im Rahmen der umfassenden Revision der Ergänzungsleistungen wurde die Berücksichtigung der Wohnform “betreutes Wohnen” in der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK eingebracht, in der Differenzbereinigung wegen Opposition des Ständerates aber wieder ausgeklammert.
Mit einer Kommissionsmotion wurde das Thema wieder aufgenommen und mit dem Ja des Ständerates im Winter 2019 zur Bearbeitung ans Bundesamt für Sozialversicherungen BSV überwiesen. Somit wird das Parlament erstmals ein Gesetz zu Betreuung im Alter beschliessen.

Die Paul Schiller Stiftung bezieht Stellung zu den Chancen und Herausforderungen der politischen Debatte und zeigt konkrete Vorschläge zur weiteren Bearbeitung auf.

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