Vernehmlassung BG Ergänzungsleistungen | Stellungnahme SVAT

Der SVAT wurde eingeladen, im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alter-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezüger von EL zur AHV, Stellung zu beziehen. Diese Möglichkeit hat der SVAT genutzt und seine Anliegen in einer Stellungnahme eingebracht: Stellungnahme SVAT.